Grundsteuer: Bemessungswerte sollen 2027 um 30 Prozent steigen, 2028 und 2029 um je 35 Prozent

Das Kabinett hat am 4. November 2026 ein Steuerpaket gebilligt, das im Gesetz über die örtlichen Steuern und Gebühren die Bemessungswerte für Gebäude, Grundstücke und Bauwerke anhebt: 2027 um 30 Prozent, 2028 und 2029 um je 35 Prozent. Wie hoch die Steuer am Ende ausfällt, bestimmen weiterhin die Sätze der einzelnen Gemeinden. Dasselbe Paket hebt die Schwelle zur Umsatzsteuer-Registrierung auf 60.000 Euro (2027), 70.000 Euro (2028) und 75.000 Euro (2029) und führt ab 2028 die elektronische Rechnung mit Echtzeitmeldung ein. Der Entwurf bedarf noch der gesetzlichen Verabschiedung, ein Inkrafttreten nennt die Meldung nicht.
Einschätzung: Die Grundsteuer ist in Bulgarien im Verhältnis zum Objektwert niedrig, deshalb bleibt die Mehrbelastung für Eigentümer an der Küste überschaubar. Wer vermietet oder mehrere Objekte hält, sollte die Gemeindesätze für 2027 im Blick behalten, denn sie entscheiden über den tatsächlichen Betrag. Ich beobachte, ob die Verabschiedung die Stufen so bestätigt, wie sie jetzt vorliegen.



